Papierlose Abrechnung
§ 295 SGB V verpflichtet die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die Abrechnungsdaten der Vertragszahnärzte elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Im gleichen Paragrafen werden auch die Zahnarztpraxen verpflichtet, ihre Abrechnungen inklusive der Material- und Labordaten elektronisch bei der KZV einzureichen.
Die wichtigsten Informationen rund um die papierlose Abrechnung und hilfreiche Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir Ihnen in einer Broschüre zusammengestellt.
Broschüre "Papierlose Abrechnung"
Broschüre "Papierlose Abrechnung" - Auszug FAQ
Programmmodule und Dokumentation "Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule auf Fallebene" der KZBV
Zur Webseite der KZBV gelangen Sie hier
Wir empfehlen Ihnen dringend, alle Updates, die Sie von Ihrem Praxisverwaltungssystem-Hersteller erhalten gemäß dessen Vorgaben einzuspielen.
Hinweise zu der Dokumentation "Fehlermeldungen der Abrechnungsmodule auf Fallebene"