Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz( KZV RLP)
regelt das Zusammenwirken der Vertragszahnärzte mit den gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere Zulassung und Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Sie sorgt dafür, dass diese den vertraglichen und gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung übernimmt auch die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen und vertritt diesbezüglich die Interessen von Patienten und Zahnärzten.
Organe sind hier auch Vorstand und Vertreterversammlung, die hier ebenfalls von Zahnärzten besetzt sind.
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